Kanalzustandserfassung und Schadensklassifizierung

Im Rahmen der Eigenkontrollverordnung sind Kommunen und Abwasserverbände dazu verpflichtet, ihr bestehendes Kanalnetz regelmäßig zu überprüfen. Mit Hilfe der Kanaldaten aus dem Geoinformationssystem und der zusätzlichen Einarbeitung von Bildaufnahmen, Schachtskizzen und Kanalbefahrungen kann nach Auswertung der Zusatzinformationen eine Zustandserfassung des Kanalbestands durchgeführt werden.

 

Mit Hilfe der Schadenserfassung nach ATV M 149 oder ISYBAU kann dann die Schadensklassifizierung vorgenommen werden. Basierend auf der Schadensklassifizierung kann auf Wunsch ein Maßnahmenkatalog mit Prioritätenliste und ein Sanierungskonzept erstellt werden.